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Wir glauben an Hilfe zur Selbsthilfe

Über uns

Die Saika Elisabeth Foundation, abgekürzt SELF, ist ein gemeinnütziger, humanitärer Verein aus Kamerun und Deutschland, der sich für benachteiligte Menschen und arme Gemeinden in Entwicklungsländern, insbesondere Kamerun, einsetzt.

Die Saika Elisabeth Foundation wurde 2018 gegründet und am 29. Dezember 2020 in Kamerun mit der Registrierungsnummer 133/RDA/F35/ALPAS in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 90/053 vom 19.12.1990 über die Vereinigungsfreiheit in Kamerun gesetzlich registriert. Am 5. März 2021 wurde sie auch nach deutschem Recht in Hamburg, Deutschland, unter der Registernummer VR 24661 eingetragen. Die eingetragene Stiftung wurde am 10. Dezember 2021 vom Finanzamt Hamburg als gemeinnützig anerkannt.

Bei SELF sehen wir direktes Handeln und Hilfe zur Selbsthilfe als den zentralen Arbeitsansatz. Dies bedeutet, dass SELF mit Bedürftigen zusammenarbeitet und sie unterstützt die Fähigkeiten zu erwerben um wieder selbstständig zu werden. Dies geschieht durch entsprechende Programme in den Bereichen Bildungsunterstützung, Berufsausbildung und sozioprofessionelle Integration, Community Health Outreach; Notfall- und humanitäre Hilfe; und Umweltschutz.

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Unsere Mission

Unsere Mission ist es, das Leben benachteiligter Menschen in Kamerun zu unterstützen, zu stärken und ganzheitlich zu verändern.

Unser Ziel ist es, ihnen zu helfen, ein unabhängiges, würdevolles und selbstbewusstes Leben zu führen und aktive Mitglieder in der langfristigen Entwicklung ihrer lokalen Gemeinschaften zu werden … sowie eine Inspiration für andere zu sein.

Unsere Vision

Wir stellen uns eine gerechte Gesellschaft vor, in der jeder Einzelne oder jede Gemeinschaft die Möglichkeit und die Fähigkeit hat, ihre grundlegenden menschlichen und gemeinschaftlichen Bedürfnisse nachhaltig zu befriedigen.

Unsere Ziele 

• Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit in lokalen Gemeinschaften durch Bereitstellung von beruflicher Ausbildung und sozio-professioneller Integration.
• Befähigung von Frauen und Mädchen sozio-ökonomisch zu aktiven und produktiven Mitgliedern in ihren lokalen Gemeinschaften zu sein.
• Verbesserung des Gesundheitszustands von Slumbewohnern in ländlichen und städtischen Gebieten durch ein gemeindenahes Gesundheitsprogramm.
• Bereitstellung humanitärer Soforthilfe für Einzelpersonen und Familien, die entweder durch Armut geschwächt, von menschlichen oder natürlichen Katastrophen, Behinderungen oder anderen Tragödien betroffen sind.
• Förderung des Umweltschutzes und Verbesserung umweltfreundlicher Praktiken in Gemeinden

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Wo wir arbeiten

Wir arbeiten im gesamten Staatsgebiet Kameruns, insbesondere in ländlichen Gebieten und städtischen Slums, um die am stärksten betroffenen Benachteiligten und gefährdeten Kinder und Jugendlichen zu erreichen, die unsere Dienste am dringendsten benötigen.

Unsere Werte

Unsere Kernwerte sind: 

  • Würde und Integrität im Dienst

  • Exzellenz

  • Öffentliches Vertrauen

  • Schaffung eines förderlichen Umfelds für Empowerment

  • Zusammenarbeit mit Einzelpersonen, Gemeinschaften und anderen Interessengruppen.

  • Solides Ressourcenmanagement.

UNSER ANSATZ

Mentoring und das starke Gemeinschaftsgefühl und das Zurückgeben sind unsere beiden wichtigsten Ansätze

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Mentoring

Die effektivste Art des Lernens ist es, von anderen zu lernen, insbesondere von denen, die Fehler gemacht haben, oder von denen, die in ihrem Leben vorbildlich und erfolgreich sind und deren Erfolg wir nachahmen möchten. Das Rad muss nicht neu erfunden werden. SELF ist bestrebt, erfolgreiche Menschen in der Gesellschaft mit jungen Menschen zusammenzubringen, die darum kämpfen, ihren Weg und Platz im Leben zu finden, in der Hoffnung, dass diese jungen Menschen von ihren Mentoren lernen und wachsen

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Starkes Gemeinschaftsgefühl und etwas zurückgeben

Die beste Form der Dankbarkeit für das Leben, das uns geschenkt wurde, ist, der Gemeinschaft und den Bedürftigen in unserer Gesellschaft etwas zurückzugeben. SELF wurde aufgrund der Arbeit einer großzügigen Frau gegründet, die immer daran geglaubt hat, eine helfende Hand zu reichen, und die auch an die Transformationskraft der Gemeinschaft glaubte. Daher verpflichtet sich SELF, der Gesellschaft weiterhin zurückzugeben und andere zu ermutigen, der Gesellschaft etwas zurückzugeben, wodurch ein starkes Gemeinschaftsgefühl gefördert wird.

WORT DES GRÜNDERS

Liebe Freunde und Gönner, ich begrüße Sie von ganzem Herzen in der Familie und zu der Idee der Saika Elisabeth Foundation. Eine Idee, die fest davon überzeugt ist, dass das Zurückgeben an unsere Gemeinschaft die Grundlage unserer Menschlichkeit bildet und diese stärkt.

Mein Name ist Terence Viban und ich bin in einem kleinen Dorf Nkar in der Nordwestprovinz Kameruns aufgewachsen. Als kleines Kind wurde mir von meiner Mutter und Großmutter der Wert und die Bedeutung des Dienstes für andere und des Beitrags zu meiner Gemeinschaft beigebracht, und diese Tugenden haben mich bis heute geleitet und begleitet. Mir wurde auch beigebracht, dass es nichts Beruhigenderes gibt, als ein Leben in Dankbarkeit zu leben. Und wie könnte man besser dienen und dankbar sein, als den Bedürftigen eine helfende Hand zu reichen? Im Alter von 19 Jahren verließ ich Kamerun auf der Suche nach einem besseren Leben. Viele Menschen haben mir auf dem Weg etwas gegeben und mich zu dem gemacht, was ich heute bin, was die Lektionen, die ich als Kind gelernt habe, nur noch weiter gestärkt hat.

Während ich Ihnen diese Worte schreibe, werden viele verschiedene Kriege und Gewalttaten gegen andere Menschen verübt, der prominenteste Krieg ist der Krieg in der Ukraine. Ein weiterer derartiger Krieg, der die nördlichen und südwestlichen Regionen Kameruns in den letzten fünf Jahren verwüstet hat, ist von den meisten Menschen auf der Welt unbemerkt geblieben. Dieser Krieg hat Tausenden von Kamerunern das Leben und die Lebensgrundlage gekostet. Wie unzählige andere Familien ist auch meine Familie von der Gewalt und Zerstörung durch den Krieg nicht verschont geblieben. Mein Vater hat alles verloren, wofür er sein ganzes Leben lang gearbeitet hat, ist nur knapp mit dem Leben davongekommen und lebt als Binnenvertriebener weit weg von zu Hause.

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Tausende Menschen, die meisten von ihnen traumatisiert und auf der Flucht vor dem gewaltsamen Konflikt, mussten von einem Teil des Landes in einen anderen migrieren. Diese Binnenvertriebenen (IDPs) stehen in ihrer neuen Umgebung vor enormen Herausforderungen, wie Obdachlosigkeit, körperliche Misshandlung und ihnen fehlen oft jegliche Chancen.

Motiviert von unserer Überzeugung, dass jeder Mensch ein Leben in Würde verdient, hat die Saika Elisabeth Foundation beschlossen, einen Großteil ihrer Ressourcen dafür einzusetzen, das Leben dieser Vertriebenen

erträglicher zu machen. Ich bin zuversichtlich, dass der Krieg eines Tages vorbei sein wird und die Zeit des Wiederaufbaus und der Versöhnung kommen wird. Ein sekundäres Ziel der Saika Elisabeth Foundation ist es, Jugendliche und junge Menschen auf diesen Tag vorzubereiten.

Bitte schließen Sie sich uns an, um Menschen, die weniger Glück haben als wir selbst, etwas zurückzugeben, insbesondere denjenigen, die durch den Krieg traumatisiert und gezwungen sind, in ihrem eigenen Land zu fliehen.

Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung bzw. würde mich sehr freuen, Sie als Unterstützer begrüßen zu dürfen. 

Statuten

Die Saika Elisabeth Foundation wurde 2018 gegründet und am 29. Dezember 2020 in Kamerun mit der Registrierungsnummer 133/RDA/F35/ALPAS in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 90/053 vom 19.12.1990 über die Vereinigungsfreiheit in Kamerun gesetzlich registriert. Am 5. März 2021 wurde sie auch nach deutschem Recht in Hamburg, Deutschland, unter der Registernummer VR 24661 eingetragen. Die eingetragene Stiftung wurde am 10. Dezember 2021 vom Finanzamt Hamburg als gemeinnützig anerkannt.

Bei SELF sehen wir direktes Handeln und Hilfe zur Selbsthilfe als den zentralen Arbeitsansatz. Dies bedeutet, dass SELF mit Bedürftigen zusammenarbeitet und sie unterstützt die Fähigkeiten zu erwerben um wieder selbstständig zu werden. Dies geschieht durch entsprechende Programme in den Bereichen Bildungsunterstützung, Berufsausbildung und sozioprofessionelle Integration, Community Health Outreach; Notfall- und humanitäre Hilfe; und Umweltschutz.

Satzung

 

Satzung des Vereins Saika Elisabeth Foundation (SELF) e.V.

 

§1Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen

Saika Elisabeth Foundation (SELF) e.V.

und wurde am 05.03.2021 nach deutschem Recht in das Vereinsregister unter der Registernummer VR 24661 eingetragen. Seit der Eintragung führt er den Zusatz „e.V.“,

Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

§2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung des Völkerverständigungsgedankens und der Entwicklungszusammenarbeit.

Diese beinhalten Bildungszwecke, Gemeindeentwicklung sowie Umweltschutz- und Managementzwecke in Entwicklungsländern, insbesondere in Kamerun. Ganz besonders widmet sich der Verein der Unterstützung, Stärkung und ganzheitlichen Veränderung des Lebens benachteiligter Personen, damit diese als aktive und produktive Mitglieder, die zur nachhaltigen Entwicklung ihrer lokalen Gemeinschaften beitragen können.

Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:

·       Vergabe von Ausbildungsstipendien an bedürftige Personen im Sinne von § 53 Nr. 2 AO (- Mildtätigkeit -)

·       verschiedene Projekte für bedürftige und benachteiligte Kinder und Jugendlichen mit dem Ziel den jungen Menschen Qualifikationen und Fähigkeiten zu vermitteln, die sie brauchen, um sich in ihren Dörfern selbständig zu machen, um für sich und ihren Familien sorgen zu können (wie z.B. Nähkurse)

·       Durchführung von Aufklärungsveranstaltungen durch medizinisches Personal, um über Krankheiten vor allem Geschlechtskrankheiten, Hygiene und Teenager- Schwangerschaft aufzuklären

·       verschiedene Projekte zum Thema Umweltschutz (z.B. Pflanzen von Bäumen und Pflanzen), sowie Förderung von erneuerbaren Energien, wie die Versorgung mit Solarstromanlagen (Photovoltaik)

·       Bau und Unterhaltung von Gebäuden zur Durchführung der hier genannten Projekte (-Entwicklungshilfe-)

·       die Versorgung mit Trinkwasser, Anlage von Brunnen und Leitungssystemen. Dabei wird Projekte vom Verein initiieren dort, wo Not besteht oder lokale Projekte falls vorhanden unterstützt

·       Unterstützung in besonderen Notlagen
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne

des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

Die Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten des Vereins auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Vergütung nach § 3 Nr. 26a ESTG ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft die Mitgliederversammlung.

 

§3 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist den Verein zu unterstützen, sich zu den erklärten Vereinszielen bekennt und die Satzung des Vereins anerkennen. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist an den Vorstand zu richten. Dieser beschließt über die Aufnahme, die mit der Eintragung in das Mitgliederverzeichnis wirksam wird.

Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrags hat der Aufzunehmende das Recht bei der Mitgliederversammlung Widerspruch einzulegen.

Die Mitgliedschaft ist weder übertragbar noch vererbbar. Sie bewirkt auch keinerlei Anspruch auf das Vermögen des Vereins.

Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme.

Förderer des Vereins sind jene Personen, die sich bereit erklären, den Vereinszweck zu fördern, ohne die Mitgliedschaft zu erwerben.

 

§4 Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt aus dem Verein ist nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende möglich. Anteilige Beiträge werden nicht erstattet.

Der Ausschluss eines Mitgliedes ist nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung möglich. Der Beschluss muss mit einer Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erfolgen.

 

§5 Mitgliedsbeitrag

Mitglieder sind nicht verpflichtet einen Jahresbeitrag oder Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

 

§6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

 

§7 Vorstand

1.     Der erweiterte Vorstand des Vereins besteht aus fünf Personen, nämlich dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.

Der Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und der 2. stellvertretende Vorsitzende bilden den vertretungsberechtigten Vorstand im Sinne von § 26 BGB.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch ein Mitglied des vertretungs- berechtigten Vorstands im Sinne des § 26 BGB vertreten.

2.     Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:

·       Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnungen;

·       Einberufung der Mitgliederversammlung;

·       Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung;

·       Aufstellung eines Haushaltsplans für jedes Geschäftsjahr; Buchhaltung; Erstellung eines Jahresberichts;

·       Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen

·       Beschlussfassung über Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern.

   3. Der Vorstand wird von der Mitgliedsversammlung auf die Dauer von 4 Jahren, vom Tage der Wahl

      angerechnet, gewählt; er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. Wählbar sind nur

      Vereinsmitglieder. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand ein

      Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.

   4. Den Mitgliedern des Vorstandes werden keine Tätigkeitsvergütungen gewährt.

 

§8 Mitgliederversammlung

1.     Mindestens einmal im Jahr, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich per Post oder E-Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

2.     Die Mitgliederversammlung kann persönlich oder online durchgeführt werden.

3.     In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied-auch ein Ehrenmitglied-eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden.

4.     Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel sämtlicher Vereinsmitglieder anwesend oder durch Vollmacht vertreten ist.

Abstimmungen sind geheim durchzuführen, wenn dieses von einem anwesenden Mitglied verlangt wird.

Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst und sind für alle Vereinsmitglieder verbindlich. Gleiches gilt auch für Personalentscheidungen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Beschlüsse über eine Satzungsänderung sowie über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Dreiviertel-Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind vom Schriftführer zu protokollieren und von einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.

§9 Außerordentliche Mitgliederversammlungen

Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die die Einberufung von einem Drittel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gilt der §8 entsprechend.

§ 10 Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der im § 8 (3) festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen des Vereins an den Verein

Lebenshilfe für Afrika e.V. Zur Schiffslände 14 a 78465 Konstanz

der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

Die vorstehende Satzung wurde im elektronischen Umlaufbeschlusses per Abstimmungszettel (gemäß Sonderregelung durch das Gesetz vom 27.03.2020, § 5 Absatz 3) von den Mitgliedern zum 20.10.2021 beschlossen.

Die vorherige Satzung vom 07.03.2020 ist somit ungültig.

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